Hörgeräte und Krankenkasse: Was wird übernommen?
Eine der häufigsten Fragen rund um den Hörgerätekauf: Was zahlt eigentlich die Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Alle gesetzlichen Krankenkassen – von der AOK über die BARMER bis zur DAK – übernehmen einen einheitlichen Festbetrag. Dieser beträgt aktuell:
- 679,45 Euro pro Hörgerät
- 42,80 Euro pro Otoplastik (individuelles Ohrpassstück)
- 142,80 Euro Reparaturpauschale für die Versorgungsdauer
Für ein Paar Hörgeräte erstattet die GKV also bis zu ca. 1.360 Euro. Möchten Sie ein höherwertiges Gerät mit Bluetooth, App-Steuerung oder besserem Klang, zahlen Sie die Differenz selbst. Damit die Kasse zahlt, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung vom HNO-Arzt.
Private Krankenversicherung (PKV)
Private Krankenkassen wie Barmenia, Nürnberger, Debeka, AXA oder HanseMerkur erstatten in der Regel deutlich mehr als die GKV:
- Bis zu 1.500 Euro pro Hörgerät im Durchschnitt
- Für zwei Geräte also bis zu 3.000 Euro
Achtung: Der genaue Erstattungsbetrag variiert je nach Tarif erheblich. Lesen Sie Ihren Versicherungsvertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach.
Pflegeversicherung
Wenn Sie Pflegeleistungen beziehen, können unter Umständen weitere Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden. Sprechen Sie dazu direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Unser Tipp
Lassen Sie sich beim Akustiker direkt beraten, welche Geräte im GKV-Festbetrag enthalten sind und welche Geräte einen Eigenanteil erfordern. Mit unserem kostenlosen Beratungsangebot sind Sie in guten Händen.
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